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Entlassung/ Kündigung von Mitarbeitern

Aktualisiert: 11. Juli 2019



Jeder Mitarbeiter hat in seinem Unternehmen ein Recht auf Zugehörigkeit, und durch eine Entlassung wird ihm dieses systemische Recht entzogen. Im Gegensatz zu einem Familiensystem, in dem niemand ohne negative Konsequenzen ausgeschlossen werden kann, kann sich eine Firma von Mitarbeitern trennen, wenn es aus wirtschaftlichen Gründen notwendig ist oder weil der Mitarbeiter seinen geforderten Beitrag nicht leistet. Gekündigt werden kann auch jemand, der andere im System nachhaltig oder rücksichtslos z. B. durch schwere Vergehen wie Betrug geschädigt hat. Der leichtfertige Umgang mit dem Recht auf Zugehörigkeit zur Organisation führt jedoch zu Störungen.


Konsequenzen im System

Insbesondere bei Massenentlassungen sollten bestimmte Gegebenheiten beachtet werden,

um systemische Störungen zu vermeiden. Die übrig gebliebenen Mitarbeiter fühlen sich wie

die Überlebenden einer Katastrophe oder eines Unfalls. Sie entwickeln oft Schuldgefühle

und Lebenshemmungen bezüglich ihres Arbeitslebens. Sie sind nicht mehr motiviert, Krank-

meldungen und Mitarbeiterfluktuation steigen. Insbesondere wenn die Entlassungen als nicht angemessen oder als Demütigung der Betroffenen wahrgenommen werden, verbinden sich die Verbleibenden innerlich mit den Entlassenen, und ihre Loyalität zum Unternehmen schwindet. Auch die ungerechtfertigte Entlassung von Einzelpersonen führt oft zu nachhaltigen Störungen im System. Oft identifiziert sich der Nachfolger unbewusst mit dem entlassenen Mitarbeiter, um an diesen zu erinnern. Häufig bekommt der Nachfolger auf der Position die gleichen Schwierigkeiten wie sein Vorgänger. Außergewöhnliche und unerklärliche Mitarbeiterfluktuationen in einer Abteilung weisen oft darauf hin, dass es dort ungerechtfertigte Kündigungen gegeben hat.


Mögliches Aufstellungsbild

Die Mitarbeiter fühlen sich unsicher, unglücklich oder unwohl. Eine Möglichkeit, das Vor-

liegen einer systemischen Störung zu testen, besteht darin, die gekündigte Person aufzustellen und auf die Reaktionen der Mitarbeiter zu achten.


Lösungsansatz

Es ist wichtig, dass eine betriebliche Trennung im guten Einvernehmen und in gegenseitiger

Achtung geschieht, damit es in der Organisation gut weitergehen und der Betroffene im nächsten System gut ankommen kann. Verabschiedungsrituale fördern diesen Prozess. Am besten werden die systemischen Prinzipien während dieses Prozesses genutzt und die Entlassungen systemverträglich durchgeführt: Entlassene Mitarbeiter werden durch eine Abschiedsfeier gewürdigt und der Leiter der Einheit bedankt sich öffentlich für ihren Beitrag.

Wenn dies in der Realität nicht geschehen ist, sollten durch eine Aufstellung die geeigneten

Rituale der Würdigung und der Einbeziehung durchgeführt werden. Meist genügt es, wenn

die Ausgeklammerten aufgestellt werden, ihnen gegenüber das Unrecht anerkannt und ihr Beitrag gewürdigt wird. Gelegentlich ist es auch angebracht, der Person etwas Unterstützung zukommen zu lassen, bis sie eine andere Arbeit gefunden hat.

Bert Hellinger hat zu einem früheren Zeitpunkt erklärt, dass die Wiedereinstellung der Person eine angemessene Lösung wäre.Bei vielen Aufstellern gilt jedoch inzwischen den Satz: »Gekündigt ist gekündigt.« Wenn ein Mitarbeiter entlassen wurde oder selbst gekündigt hat, ist die Kündigung damit endgültig. Ein Versuch, den Mitarbeiter z. B. mit mehr Geld zurückzgewinnen, kann kurzfristig erfolgreich sein, mittelfristig jedoch nicht.


Lösende Sätze

Der Chef zum Mitarbeiter bei ungerechter Entlassung: »Mir ist klar, dass ihre Kündigung ungerecht war. Es tut mir leid.«



Siehe dazu auch »Kündigung und berufliche Trennung«.

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